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Eine Ermutigung zum Mitmachen
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von
der Friedensgruppe der evangelisch-lutherischen
Kirchengemeinde
Altenholz, Mai 2004
Eine
christliche Friedensethik beginnt mit dem bewussten, gewollten und erstrebten
Gewaltverzicht im privaten wie öffentlichen Bereich und dem Grundsatz „Krieg soll nach Gottes
Willen nicht sein“.
(1.
Vollversammlung des Ökumenischen Weltrates der Kirchen 1948 in
Amsterdam)
Friedensethik
und Tagespolitik
Die Militär-Einsätze der letzten Jahre haben diesen Grundsatz für uns nicht in Frage stellen können. In keinem Fall haben die teils massiven Waffengänge der fürchterlichen Eigendynamik von Gewalt und Terror etwas wirksam Befriedendes entgegengesetzt. Im Gegenteil - die Militäreinsätze im Kosovo, Afghanistan und Irak führten und führen zu Ausbrüchen von Gegengewalt - die Gewaltspirale dreht sich nur weiter.
Gerade im Rückblick auf diese Ereignisse zeigt sich, dass vor Kriegen durch Politik und Medien gezielt der Eindruck vermittelt wird, es gäbe keine Alternativen zum Waffengang. Bomben und Granaten werden als ‚erlösende Gewalt’ dargestellt und so die öffentliche Zustimmung zum Krieg gewonnen. Es entsteht der Verdacht einer gefühlsmäßigen Manipulation, die von eigentlich wirtschaftlichen und geopolitischen Vorteilen abzulenken versucht.
Der ‚Mythos der erlösenden Gewalt’ erweist sich leider erst nachträglichen als schädlich, ja unchristlich, wenn Erkenntnisse über die wirklichen Zusammenhänge der Mobilisierung zum Krieg und die auch längerfristigen Folgen des Kriege erkennbar werden.
Der Gefühlsfalle der
‚erlösenden Gewalt’ ist entgegenzuwirken !
Dies bedeutet nicht, dass wir für die Krisenherde dieser Welt nicht Einsätze fordern, wünschen und unterstützen. Diese Einsätze sollen jedoch der ‚gewaltigen’ Hoffnungslosigkeit nicht Bomben und Granaten entgegenhalten, sondern Hände, Münder (Vermittler) und (auch wirtschaftliche) Tatkraft.
Zur Aufrechterhaltung der internationalen Ordnung und der Gültigkeit des internationalen Rechtes, der Menschen- und der Völkerrechte darf nur und ausschließlich die Weltgemeinschaft den Einsatz internationaler Polizeikräfte als ultima ratio andenken und beschließen.
Im
bisherigen Verfassungsentwurf wird die europäische Sicherheitspolitik über den
Aufbau neuer militärischer Kräfte definiert:
Ø
Es
soll eine neue Interventionstruppe von 60.000 Mann und Frau aufgebaut werden,
die außerhalb der EU eingesetzt werden soll.
Ø
Die
Mitgliedstaaten verpflichten sich
zur stetigen Aufrüstung („Verbesserung ihrer militärischen
Fähigkeiten“).
Ø
Das
neue „europäische Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten“ wird
die Aufrüstung fördern, planen und überwachen.
Ø
Die
neuen Interventionstruppen unterstehen nicht der demokratischen Kontrolle des
EU-Parlaments.
Ø
Die
Verfassung verpflichtet die Mitgliedstaaten, der EU militärische Kräfte für
weltweite Kampfeinsätze zur Verfügung zu stellen.
Dies
ist keine präventive Friedenspolitik !
Nicht
eine neue EU-Armee wird zu mehr Frieden und Sicherheit führen; ein zukunftweisendes EUROPA wird nur durch präventive
Friedenspolitik geschaffen, die die Ursachen für mögliche kriegerische
Auseinandersetzungen erkennt und zu beheben versucht. Das Leitbild eines ‚gerechten Friedens’ (Ökumenische
Versammlung der Kirchen 1988) ist
in
die
EU-Verfassung aufzunehmen und muss Verfassungsrang haben.
Auf
europäischer Ebene kann dies z.B. konkret beinhalten:
Ø Aufbau
eines Krisen-Frühwarnsystem,
Ø europäische
Experten für Konfliktmoderation,
Ø ein
europäisches ziviles Friedenscorps.
Für
die bestehenden militärischen Kräfte der Einzelstaaten ist die UNO
als Entscheidungsgremium zu stärken und gegen die Interessen einzelner Staaten
oder Staatenbündnisse aufzuwerten.
Wir
unterstützen daher
das Begehren, die europäische
Verfassung statt mit (militärischen) Sicherheits- und
Verteidigungsgrundsätzen mit
Leitlinien für ein Frieden förderndes Europa nach innen wie nach außen auszustatten.
Die
EU-Verfassung muss das Wohlergehen
und die Interessen aller ihrer
Bürger, von Arm bis Reich im Auge haben. Nur so kann von Europa Frieden
ausgehen. Dafür sind ökonomische Leitlinien entscheidend, die auch von der
EU-Verfassung formuliert werden. Der bisherige Entwurf nennt hierzu nur den
Schutz ökonomischer Interessen und des Eigentums. Dies ist nicht ausreichend ! Vielmehr
ist es nötig - wie im deutschen Grundgesetz - den für ein friedliches Europa
notwendigen Ausgleich zwischen Rechten und Pflichten des Eigentums in der
EU-Verfassung zu benennen.
Wir
unterstützen daher auch den ökumenischen Aufruf
„Wirtschaft im Dienst des Lebens“. Die Randbedingungen, die in Nord und Süd, Ost und West und innerhalb Europas zu einer immer stärkeren Polarisierung von Besitzenden und Besitzlosen führen, müssen benannt und politische und ökonomische Wege zur Überwindung gesucht werden.
(-> http://www.kairoseuropa.de/)
Sagen
Sie Ihre Meinung, unterstützen auch Sie diese Aufrufe,
gestalten
Sie unsere europäische Zukunft mit !
Informieren
Sie sich und andere weiter; wir empfehlen:
Ø
Ulrich
Duchrow:
Der
Gott der EU-Verfassung
www.uni-kassel.de/fb10/frieden/themen/Europa/duchrow.html
Ø
Velten
Wagner:
Evangelische
Friedensethik und Tagespolitik
http://www.zeit-fragen.ch/ARCHIV/ZF_112b/T10.HTM
Ø
Eugen
Drewermann:
Krieg
ist Krankheit, keine Lösung
http://www.fi-nottuln.de/MaterialDrewermann.htm
Das
Ziel eines friedlichen Miteinanders ist
nur gewaltfrei und gemeinschaftlich
erreichbar
!
Friedensgruppe der
evangelisch-lutherischen Gemeinde Altenholz
(V.i.S.d.P. Dr.
Andreas Zeddel, Altenholz) Mai 2004